Am 12. Oktober 1794 erhielt ein siebzigjähriger Professor in Königsberg ein Schreiben aus Berlin. Im Namen des Königs Friedrich Wilhelm II. warf ihm der Minister Woellner vor, er missbrauche seine Philosophie „zu Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christentums“, und drohte ihm für den Fall weiterer „Renitenz“ unangenehme Verfügungen an (AA VII, 6). Anlass war vor allem Kants Buch über die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, dessen zweitem Teil die Berliner Zensur 1792 die Druckerlaubnis verweigert hatte.
Immanuel Kant antwortete gehorsam und zugleich mit großer Umsicht, indem er als „getreuester Untertan“ des Königs versprach, sich aller öffentlichen Vorträge über Religion zu enthalten (AA VII, 10). Als er den Briefwechsel 1798, ein Jahr nach dem Tod Friedrich Wilhelms II., in der Vorrede zum Streit der Fakultäten veröffentlichte, verriet er in einer Fußnote, warum er gerade diese Worte gewählt hatte: Er habe seiner Urteilsfreiheit nicht für immer entsagen wollen, sondern nur für die Lebenszeit des Königs (AA VII, 10, sinngemäß).
Steckbrief
- Lebensdaten: 22. April 1724 in Königsberg bis 12. Februar 1804 in Königsberg
- Wirken: Professor für Logik und Metaphysik an der Universität Königsberg von 1770 bis zu seinem Rückzug aus der Lehre 1796
- Hauptwerke: Kritik der reinen Vernunft (1781), Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? (1784), Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), Über den Gemeinspruch (1793), Zum ewigen Frieden (1795), Die Metaphysik der Sitten (1797)
- In einem Satz: Er begründete die Freiheit philosophisch mit der Würde jedes einzelnen Menschen.
Ein Leben in der Handelsstadt
Kant war der Sohn eines Riemermeisters und besuchte das pietistische Collegium Fridericianum. Nach dem Studium in Königsberg arbeitete er sechs Jahre als Hauslehrer auf dem Land, und von 1755 an lehrte er als Dozent ohne Gehalt, bezahlt allein von seinen Hörern. Erst 1770 erhielt er den Lehrstuhl für Logik und Metaphysik.
Abgesehen von den Hauslehrerjahren blieb Kant zeitlebens in Königsberg, einem bedeutenden Handelsplatz und Hafen mit weltoffener Universität. Zu Kants engsten Freunden gehörte der englische Kaufmann Joseph Green aus Hull, der mit Getreide, Kohle und Hering handelte und dessen Handelshaus auch Kants Geld verwaltete. Mit 57 Jahren veröffentlichte Kant die Kritik der reinen Vernunft, danach folgten in rascher Folge seine Schriften zur Ethik, zum Recht und zur Politik. Er starb 1804 kurz vor seinem achtzigsten Geburtstag, nach dem Bericht seines Vertrauten Wasianski mit den Worten „Es ist gut“.
Der Ausgang aus der Unmündigkeit
Im Dezember 1784 erschien in der Berlinischen Monatsschrift der Aufsatz, der bis heute zu Kants bekanntesten Texten zählt. „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“, heißt es dort, und Unmündigkeit sei „das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“. Selbstverschuldet sei sie, wenn es am Mut und an der Entschließung fehle, nicht am Verstand. Daraus folgt der berühmte Wahlspruch: „Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (AA VIII, 35)
Als Ursachen nennt Kant „Faulheit und Feigheit“, und die Versuchung, die von jeder Bevormundung ausgeht, beschreibt er so genau, dass man den Satz heute noch unterschreiben kann: „Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, etc., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.“ (AA VIII, 35)
Für die Aufklärung werde „nichts erfordert als Freiheit“, und zwar „die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen“ (AA VIII, 36). Gemeint ist das Recht, vor dem ganzen Lesepublikum zu schreiben, was man denkt: Ein Bürger muss seine Abgaben zahlen, darf aber öffentlich darlegen, warum er sie für ungerecht hält (AA VIII, 37). Ein Publikum, so schrieb Kant, kläre sich selbst auf, „wenn man ihm nur Freiheit läßt“ (AA VIII, 36), und die Menschen arbeiteten sich von selbst aus der Rohheit heraus, „wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin zu erhalten“ (AA VIII, 41).
Dabei blieb Kant ein Kind des preußischen Absolutismus. Er lobte Friedrich II. für die Haltung „Räsonniert, so viel ihr wollt, und worüber ihr wollt; aber gehorcht!“ (AA VIII, 37), und er verband die großzügige Freiheit des Wortes mit einer ebenso festen Pflicht zum Gehorsam.
Kein Mensch ist eine Sache
In der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785 steht unter den Formeln des kategorischen Imperativs, des unbedingten Sittengesetzes, diese: „Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ (AA IV, 429) Auf derselben Seite heißt es knapp: „Der Mensch aber ist keine Sache.“
Kant unterscheidet zwischen Preis und Würde. Was einen Preis hat, kann durch etwas Gleichwertiges ersetzt werden; „was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde“ (AA IV, 434). Ein Mensch lässt sich deshalb nicht gegen andere verrechnen, auch nicht gegen viele, und wer ihn ungefragt für fremde Zwecke einspannt, verletzt ihn, so edel diese Zwecke sein mögen.
Der größte denkbare Despotismus
Was das für den Staat bedeutet, führte Kant 1793 in der Schrift Über den Gemeinspruch aus. Den Grundsatz der Freiheit fasst er dort in einen Satz, der zu den schönsten der politischen Philosophie gehört: „Niemand kann mich zwingen auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt“, solange er die gleiche Freiheit der anderen achtet (AA VIII, 290).
Unmittelbar darauf folgt sein Urteil über den wohlmeinenden Vormundschaftsstaat. Eine Regierung, die ihre Untertanen wie ein Vater seine Kinder behandelt, als könnten sie nicht unterscheiden, was ihnen nützt oder schadet, sei „der größte denkbare Despotismus“ (AA VIII, 290 f.). Das Unrecht liegt für Kant gerade in der Fürsorge, mit der ein solcher Staat Erwachsenen die Entscheidung über ihr eigenes Leben abnimmt.
Auch die Gleichheit vor dem Gesetz versteht Kant so, wie Liberale sie verstehen. Jeder müsse zu jeder Stellung gelangen dürfen, „wozu ihn sein Talent, sein Fleiß und sein Glück hinbringen können“, und kein erbliches Vorrecht dürfe ihm im Weg stehen (AA VIII, 292). Und niemand könne durch eine rechtliche Handlung, weder eine eigene noch die eines anderen, „aufhören, Eigner seiner selbst zu sein“ (AA VIII, 293). Die Freiheit der Feder nennt Kant „das einzige Palladium der Volksrechte“ (AA VIII, 304), und sie bleibt dem Bürger auch als einziges Mittel, denn tätlichen Widerstand gegen die gesetzgebende Gewalt erlaubt Kant selbst gegen eine tyrannische Regierung nicht (AA VIII, 299).
Recht als Ordnung der Freiheit
In der Rechtslehre der Metaphysik der Sitten von 1797 ist Recht „der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann“ (AA VI, 230). Willkür meint hier das Vermögen, nach eigenem Entschluss zu handeln, und so fragt das Recht nur danach, ob eine Handlung mit der Freiheit der anderen vereinbar ist, gleich welchen Zweck jemand mit ihr verfolgt. Es gibt für Kant nur ein einziges angeborenes Recht: die Freiheit als „Unabhängigkeit von eines Anderen nötigender Willkür“, soweit sie mit der Freiheit aller anderen nach einem allgemeinen Gesetz bestehen kann (AA VI, 237).
Kant gestand der Regierung allerdings zu, die Vermögenden durch Abgaben zur Erhaltung derer zu nötigen, die sich nicht selbst versorgen können (AA VI, 326), und das Stimmrecht band er an wirtschaftliche Selbständigkeit, sodass Gesellen, Dienstboten und Frauen nur „passive“ Staatsbürger blieben (AA VI, 314). In seinen Vorlesungen zur physischen Geographie, die Friedrich Theodor Rink 1802 herausgab, stellte er zudem eine Rangfolge der Menschenrassen auf, an deren Spitze er die Weißen setzte und in der er Schwarze „weit tiefer“ einordnete (AA IX, 316); mit seiner eigenen Lehre von der gleichen Würde aller Menschen ist das nicht zu vereinbaren.
Der Handelsgeist und der Frieden
Die Schrift Zum ewigen Frieden von 1795 ist wie ein Friedensvertrag in Artikel gegliedert, die sich als Programm gegen den Machtstaat lesen lassen. „Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören“, verlangt Kant, auch weil der Sold fürs Töten einen Gebrauch von Menschen „als bloßen Maschinen und Werkzeugen in der Hand eines Andern (des Staats)“ bedeute; die freiwillige Waffenübung der Bürger zur Verteidigung hielt er für etwas ganz anderes (AA VIII, 345). Ebenso sollen „keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden“, weil ein unbegrenzt wachsendes Kreditsystem den Regierungen das Kriegführen allzu leicht mache (AA VIII, 345).
Warum Republiken friedlicher sind, begründet Kant mit nüchternem Blick auf die Anreize: Bürger, die über einen Krieg entscheiden, beschließen zugleich, selbst zu kämpfen und die Kosten zu tragen, und werden sich ein so schlimmes Spiel gut überlegen. Ein Oberhaupt dagegen, das nicht Staatsgenosse, sondern Eigentümer des Staates ist, verliert an seinen Tafeln und Jagden nichts und kann den Krieg „wie eine Art von Lustpartie“ beschließen (AA VIII, 351). Auf lange Sicht setzte Kant auf eine Kraft, die nicht auf Moral angewiesen ist: „Es ist der Handelsgeist, der mit dem Kriege nicht zusammen bestehen kann, und der früher oder später sich jedes Volks bemächtigt.“ (AA VIII, 368)
Handel war für ihn friedlicher Verkehr: Das Weltbürgerrecht erlaubt jedem Fremden, einen Austausch anzubieten, aber nicht, ein Land zu erobern, und so verurteilte Kant das Verhalten der europäischen Handelsmächte scharf. Amerika, Afrika, die Gewürzinseln und das Kap seien für sie bei ihrer Entdeckung Länder gewesen, die keinem gehörten, „denn die Einwohner rechneten sie für nichts“ (AA VIII, 358).
Was Freiheitsfreunde von Kant lernen können
Die erste Lehre ist die Würde des Einzelnen, die sich nicht gegen andere Güter verrechnen lässt. Robert Nozick hat in Anarchy, State, and Utopia (1974) seine Lehre von den Rechten als Schranken, die niemand für ein noch so gutes Ziel überschreiten darf, ausdrücklich auf das kantische Prinzip gestützt, dass Menschen Zwecke sind und nicht bloß Mittel.
Die zweite Lehre betrifft den freundlichen Zwang. Weil väterliche Bevormundung so harmlos auftritt, ist Kants Warnung heute so nützlich wie 1793, denn wer Erwachsene wie Kinder behandelt, nimmt ihnen ihre Rechte, auch wenn er es gut meint.
Schließlich zeigt Kant, wie eng Freiheit und Mut zusammenhängen. Seine Bemerkung, man habe nicht nötig zu denken, wenn man nur bezahlen könne (AA VIII, 35), beschreibt eine Bequemlichkeit, gegen die keine Verfassung hilft, weil die Freiheit der Rede dort verkümmert, wo man das Urteilen dauerhaft anderen überlässt.
Das Wagnis des eigenen Urteils
Immanuel Kant war kein Revolutionär, er setzte auf Reformen durch öffentliche Debatte und auf den langsamen Fortschritt eines Publikums, das man frei reden lässt. Dass er die Würde des Menschen zum Maß jeder Ordnung machte und den fürsorglichen Staat einen Despotismus nannte, gibt seinen Schriften ihre Kraft über die eigene Zeit hinaus. Der Wahlspruch, den er der Aufklärung gab, richtet sich bis heute an jeden Einzelnen, und er fragt Sie, wem Sie das Denken überlassen, wenn es unbequem wird.
Zum Weiterlesen
- Immanuel Kant: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? (1784), in: Akademie-Ausgabe Bd. VIII, S. 33 bis 42, frei zugänglich bei korpora.org
- Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf (1795), Reclam, Stuttgart
- Manfred Kühn: Kant. Eine Biographie, C. H. Beck, München 2003
Dieser Artikel erscheint im Rahmen unserer Serie über Denker, Macher und historische Figuren der Freiheit.
Quellen
- Kant, Immanuel: Gesammelte Schriften (Akademie-Ausgabe, AA), hg. von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1900 ff.; elektronische Edition: https://korpora.org/Kant/
- Kant, Immanuel: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, Berlinische Monatsschrift, Dezember 1784, AA VIII, S. 33 bis 42 (zitiert: AA VIII, 35, 36, 37, 41).
- Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Riga 1785, AA IV (zitiert: AA IV, 429, 434).
- Kant, Immanuel: Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, Berlinische Monatsschrift 1793, AA VIII, S. 273 bis 313 (zitiert: AA VIII, 290, 291, 292, 293, 299, 304).
- Kant, Immanuel: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf, Königsberg 1795, AA VIII, S. 341 bis 386 (zitiert: AA VIII, 345, 351, 358, 368).
- Kant, Immanuel: Die Metaphysik der Sitten, Erster Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Königsberg 1797, AA VI (zitiert: AA VI, 230, 237, 314, 326).
- Kant, Immanuel: Der Streit der Fakultäten, Königsberg 1798, Vorrede mit Reskript vom 1. Oktober 1794 und Kants Antwort, AA VII, S. 5 bis 11 (zitiert: AA VII, 10).
- Kant, Immanuel: Physische Geographie, hg. von Friedrich Theodor Rink, Königsberg 1802, AA IX (zitiert: AA IX, 316).
- Kant, Immanuel: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, Friedrich Nicolovius, Königsberg 1793; Ausgabe Karl Kehrbach mit Einleitung zur Zensurgeschichte: https://www.gutenberg.org/ebooks/56182
- Wasianski, Ehregott Andreas Christoph: Immanuel Kant in seinen letzten Lebensjahren, Friedrich Nicolovius, Königsberg 1804.
- Rohlf, Michael: Immanuel Kant, Stanford Encyclopedia of Philosophy, https://plato.stanford.edu/entries/kant/
- Naragon, Steve: Kant in the Classroom, Notes on Kant’s Life, Manchester University, https://users.manchester.edu/Facstaff/SSNaragon/Kant/Helps/KantsLifeNotes.htm
- Encyclopaedia Britannica: Immanuel Kant, Last years, https://www.britannica.com/biography/Immanuel-Kant/Last-years
- Kühn, Manfred: Kant. Eine Biographie, C. H. Beck, München 2003 (engl. Kant. A Biography, Cambridge 2001).
- Wikipedia (en): Joseph Green (merchant), https://en.wikipedia.org/wiki/Joseph_Green_(merchant)
- Hull Merchants and the Philosopher Immanuel Kant, https://gsey.org.uk/?p=491
- Nozick, Robert: Anarchy, State, and Utopia, Basic Books, New York 1974, S. 30 f.
- Libertarianism.org: Liberty and Respect for Persons, https://libertarianism.org/blog/liberty-respect-persons
Beitragsbild: Immanuel Kant (KI-Illustration)

