Kalte Progression nennt man die schleichende Steuererhöhung, wenn nominale Lohnerhöhungen den Steuerzahler in höhere Tarifstufen schieben, obwohl die Kaufkraft gleich bleibt.
Siehe auch:
Inflation , Fiatgeld , Zentralbank , Wohlfahrtsstaat
Kalte Progression bezeichnet eine Steuererhöhung ohne Gesetzesänderung. Steigen die Löhne nominal, weil das Preisniveau gestiegen ist, wächst auch das zu versteuernde Einkommen. Da der Einkommensteuertarif in festen Beträgen und Stufen festgeschrieben ist, rutscht der Betroffene in einen höheren Grenzsteuersatz oder verliert Freibeträge und Pauschalen. Real, also nach Abzug der Inflation, hat er nichts hinzugewonnen, zahlt aber mehr. Der Begriff ist seit den siebziger Jahren in der finanzpolitischen Debatte geläufig.
Ein Beispiel macht das Prinzip deutlich: Wer bei zehn Prozent Inflation zehn Prozent mehr Lohn bekommt, kann sich genauso viel kaufen wie zuvor. Liegt er mit dem neuen Gehalt in einer höheren Tarifstufe, sinkt sein Nettoeinkommen real. Der Effekt trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Grenzwerte von Sozialleistungen und Förderungen, die ebenfalls nominal fixiert sind.
Für die Freiheit des Einzelnen ist das deshalb erheblich, weil der Staat hier seinen Anteil am Einkommen ausweitet, ohne dass ein Parlament darüber abstimmt und ohne dass die Öffentlichkeit den Beschluss bemerkt. Der Steuerzahler trägt die Last der Inflation, der Fiskus partizipiert an ihren Scheingewinnen. Befürworter einer automatischen Anpassung der Tarifstufen an die Teuerung sehen darin eine Frage der Transparenz und der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Kritiker halten dem entgegen, eine Indexierung binde den Gesetzgeber dauerhaft und verenge den haushaltspolitischen Spielraum; zudem werde die Wirkung oft überschätzt, weil der progressive Tarif jeweils nur einen Teil des Einkommens erfasst.
Wer die eigene Belastung prüfen will, vergleicht den Bruttolohn mit der Kaufkraft und achtet auf die jährliche Verschiebung der Tarifeckwerte im Steuertarif.
