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„Lasst machen“: Forderung, dass der Staat sich aus der Wirtschaft heraushält. Geht auf französische Ökonomen des 18. Jahrhunderts zurück.

Siehe auch:
Klassischer Liberalismus , Spontane Ordnung , Preissignal , Keynesianismus

Der Ausdruck stammt aus dem Frankreich des 18. Jahrhunderts und wird den Physiokraten zugeschrieben, einer Gruppe von Ökonomen, die staatliche Eingriffe in Handel und Gewerbe als schädlich betrachteten. Die vollständige Formel lautet meist „Laissez faire, laissez passer“ (Lasst machen, lasst passieren) und richtete sich gegen Zölle, Zunftregeln und königliche Monopole. Adam Smith griff die Idee auf und begründete sie systematisch: Wenn Einzelpersonen ihren eigenen Vorteil verfolgen, lenkt der Preismechanismus die Ressourcen dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht werden, ohne dass eine zentrale Instanz planen müsste.

Für Anhänger persönlicher Freiheit steht Laissez-faire für mehr als Wirtschaftspolitik. Es beschreibt eine Grundhaltung: Freiwillige Tauschgeschäfte zwischen mündigen Menschen bedürfen keiner Genehmigung und keiner staatlichen Korrektur. Eingriffe wie Preiskontrollen, Subventionen oder Lizenzpflichten verzerren Preissignale, begünstigen politisch vernetzte Gruppen und schwächen die spontane Ordnung des Marktes.

Kritiker halten dagegen, dass unregulierte Märkte zu Machtkonzentration, Ausbeutung und externen Kosten wie Umweltschäden führen. Keynesianische Ökonomen sehen staatliche Nachfragesteuerung als notwendige Ergänzung, und auch Vertreter des Korporatismus akzeptieren Märkte nur unter enger staatlicher Aufsicht. Diese Positionen verweisen auf reale Marktversagen, streiten aber häufig über Ursachen: Viele der kritisierten Missstände entstanden erst durch staatlich geschützte Privilegien, nicht durch freien Wettbewerb.

Im politischen Alltag wird „Laissez-faire“ oft als Kampfbegriff verwendet, um jede Skepsis gegenüber Regulierung zu diskreditieren. Eine sachliche Debatte unterscheidet daher zwischen dem Abbau von Privilegien und dem Rückzug des Staates aus legitimen Schutzaufgaben wie der Durchsetzung von Eigentumsrechten.

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