Der Wohlfahrtsstaat übernimmt soziale Sicherung weit über die Kernaufgaben hinaus: Kranken-, Alters- und Arbeitslosenversorgung. Aus Freiheitssicht entscheidend ist, wie viel Zwang, Bürokratie und Abhängigkeit damit einhergehen.
Siehe auch:
Subsidiarität , Public Choice , Keynesianismus , Etatismus
Als Wohlfahrtsstaat wird ein Staat bezeichnet, der über innere und äußere Sicherheit hinaus umfassende soziale Leistungen erbringt: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Arbeitslosenunterstützung, Familienleistungen. Der Begriff stammt aus dem Deutschen und setzte sich im 20. Jahrhundert auch im angelsächsischen Raum durch. Wichtige Wegmarken waren die Sozialversicherungsgesetze im Deutschen Kaiserreich ab 1883 unter Bismarck und der Beveridge-Bericht von 1942 in Großbritannien, der das Leitbild einer Versorgung „von der Wiege bis zur Bahre“ prägte.
Befürworter begründen ihn mit Risiken, die sich kaum privat versichern lassen, mit dem Ziel sozialen Friedens und mit dem Argument, eine wohlhabende Gesellschaft dürfe Bedürftige nicht sich selbst überlassen. Aus Freiheitssicht liegt die entscheidende Frage in der Abgrenzung. Wer einen Schutz in echten Notlagen bejaht, kann Zwangsversicherungen trotzdem kritisieren, weil sie Beitragszahler dauerhaft binden, Leistungen unabhängig vom Bedarf ausweiten und freiwillig organisierte Hilfe verdrängen.
Der klassisch-liberale Einwand setzt bei Finanzierung und Anreizen an: Ausgedehnte Sozialsysteme erfordern hohe Steuern und Abgaben, verengen den Spielraum des Einzelnen und können Abhängigkeit statt Selbständigkeit fördern. Mit jeder neuen Leistung wächst zudem ein Verwaltungsapparat, der sich über Public Choice und Rent-Seeking verselbständigen kann. Nach dem Prinzip der Subsidiarität sollten zuerst Familie, Nachbarschaft und freie Träger helfen, erst danach der Staat.
Anhänger verweisen auf die belastbaren Systeme Skandinaviens und auf die Nachfragestabilisierung in Krisen, wie sie keynesianische Ansätze empfehlen. Wer die Freiheit betont, muss beides aushalten: soziale Sicherheit als ernstzunehmendes Anliegen und die Frage, wer darüber entscheidet, wer sie bezahlt und wie viel Eigenverantwortung dabei übrig bleibt.
