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Haltung, die dem Staat die Lösung möglichst vieler gesellschaftlicher Aufgaben zuschreibt. Gegenbegriff zu Subsidiarität und Selbstverantwortung.

Siehe auch:
Subsidiarität , Fabianismus

Das Wort leitet sich vom französischen état (Staat) ab und beschreibt eine politische Grundhaltung, die staatlichem Handeln gegenüber privatem oder gesellschaftlichem Handeln den Vorzug gibt. Etatismus ist keine in sich geschlossene Ideologie, sondern ein Merkmal, das sich in sehr unterschiedlichen politischen Strömungen findet: im Sozialismus ebenso wie im Konservatismus, im Keynesianismus oder im Korporatismus.

Befürworter eines starken Staates argumentieren, dass Märkte zu Versagen neigen, Ungleichheit verstärken und öffentliche Güter nicht zuverlässig bereitstellen. Sie sehen staatliche Regulierung, Umverteilung und Daseinsvorsorge als notwendige Korrektive, um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern und Schwächere zu schützen. Aus dieser Perspektive ist ein handlungsfähiger Staat kein Gegner der Freiheit, sondern ihre Voraussetzung.

Aus liberaler und libertärer Sicht führt Etatismus systematisch zu Problemen: Staatliche Eingriffe verzerren Preissignale, erzeugen Abhängigkeiten und begünstigen Rent-Seeking sowie Public-Choice-Dynamiken, bei denen politische Akteure Regeln zu ihren eigenen Gunsten gestalten. Je mehr Lebensbereiche staatlich organisiert werden, desto schmaler wird der Raum für Eigenverantwortung und individuelle Entscheidung.

Das Gegenprinzip ist Subsidiarität: Aufgaben sollen auf der kleinstmöglichen Ebene gelöst werden, zuerst durch das Individuum, dann durch Familie, Gemeinschaft und erst zuletzt durch den Staat. Wer Etatismus kritisiert, bestreitet selten jeden staatlichen Kern, wohl aber die Tendenz, staatliche Zuständigkeiten kontinuierlich auszuweiten, ohne deren Kosten und Nebenwirkungen zu bilanzieren.

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