Als Aristoteles im Jahr 322 v. Chr. in Chalkis auf Euböa starb, hinterließ er ein Testament, das der antike Biograf Diogenes Laertios überliefert. Darin regelt er die Versorgung seiner Familie und das Schicksal seiner Sklaven. Ambrakis soll frei sein, Tychon, Philon und Olympios mit seinem Kind sollen die Freiheit erhalten, sobald seine Tochter heiratet, und keiner der Diener, die ihn bedient haben, darf verkauft werden. Die jungen unter ihnen sollen frei werden, wenn sie das passende Alter erreicht haben und es verdienen.
Das Dokument passt zu einem Denker, bei dem Freiheitsfreunde gleich zweimal hinsehen müssen. Von Aristoteles stammt die älteste überlieferte ausführliche Kritik an Platons Gütergemeinschaft, und er hat die Herrschaft des Gesetzes über die Herrschaft von Menschen gestellt. Derselbe Mann erklärte, manche Menschen seien von Natur zum Dienen bestimmt, und schrieb, kein Bürger dürfe glauben, er gehöre sich selbst.
Steckbrief
- Lebensdaten: 384 v. Chr. in Stageira im Norden Griechenlands bis 322 v. Chr. in Chalkis auf Euböa
- Wirken: zwanzig Jahre an Platons Akademie in Athen, ab 343 v. Chr. Lehrer des jungen Alexander von Makedonien, ab 335 v. Chr. Leiter einer eigenen Schule im Lykeion
- Hauptwerke: Politik, Nikomachische Ethik, Metaphysik, Schriften zur Logik und Biologie
- In einem Satz: Er verteidigte das Privateigentum und die Herrschaft des Gesetzes, ordnete den Einzelnen aber der Stadt unter und hielt Sklaverei für naturgemäß.
Ein Arztsohn aus Makedonien
Aristoteles wurde 384 v. Chr. in Stageira geboren, einer kleinen Stadt auf der Chalkidike. Sein Vater Nikomachos war Arzt am makedonischen Königshof. Mit etwa siebzehn Jahren ging der Sohn nach Athen an die Akademie Platons und blieb dort bis zum Tod seines Lehrers im Jahr 347. Danach lebte er einige Jahre in Assos an der kleinasiatischen Küste und auf der Insel Lesbos, wo er mit Theophrast zusammenarbeitete.
Um 343 holte ihn König Philipp II. nach Pella, damit er den dreizehnjährigen Alexander unterrichte. Über diesen Unterricht weiß man wenig. Im Jahr 335 kehrte Aristoteles nach Athen zurück und lehrte in einem öffentlichen Übungsgelände, das dem Apollon Lykeios geweiht war, daher der Name Lykeion. Seine Schüler hießen Peripatetiker, vermutlich nach einem Wandelgang auf dem Gelände. Das antike Schriftenverzeichnis nennt unter seinen Werken eine Sammlung der Verfassungen von 158 Städten. Als Alexander 323 starb und sich in Athen die Stimmung gegen alles Makedonische wandte, zog sich Aristoteles aus Sorge um seine Sicherheit nach Chalkis zurück, wo er im folgenden Jahr starb.
Was allen gehört, pflegt keiner
Im zweiten Buch der Politik prüft Aristoteles den Entwurf seines Lehrers. Platon hatte in der Politeia vorgeschlagen, dass die herrschende Schicht seines idealen Staates kein Privateigentum und keine eigenen Familien haben solle, damit sie nur noch an das Ganze denke. Aristoteles hält schon das Ziel für verfehlt. Je mehr eine Stadt zur Einheit werde, desto mehr werde sie zum Haushalt und am Ende zu einem einzelnen Menschen, und damit höre sie auf, eine Stadt zu sein (Politik II 2, 1261a16-22).
Dann folgt der Satz, der bis heute zitiert wird. In der Übersetzung von Julius Hermann von Kirchmann aus dem Jahr 1880 lautet er: „denn für das, was Vielen gehört, wird am wenigsten gesorgt“ (II 3, 1261b33-34). Jeder denke mehr an das Eigene und weniger an das Gemeinsame (1261b34-35).
Im fünften Kapitel desselben Buches ergänzt er weitere Gründe. Wo Besitz und Arbeit gemeinsam sind, entsteht Streit, weil jeder meint, er leiste mehr und bekomme weniger als die anderen; getrennte Zuständigkeiten ersparen solche Vorwürfe (II 5, 1263a8-28). Die Freude daran, etwas sein Eigen zu nennen, hält er für natürlich, weil die Liebe zu sich selbst natürlich sei, und tadelnswert ist für ihn erst die Selbstsucht. Schließlich gibt er zu bedenken, dass eine Tugend verschwände, wenn alles allen gehörte, denn Freigebigkeit sei nur möglich, wo einer über Eigenes verfügt: „da nur in der Verwendung des eignen Vermögens die Aufgabe der Freigebigkeit enthalten ist“ (II 5, 1263b13-14).
Seine Lösung fasst er so zusammen: „Offenbar ist es also besser, wenn die Besitzthümer im Einzelbesitz sind, aber durch die Benutzung gemeinsam werden“ (II 5, 1263a38-39). Gemeint ist kein Zwang zum Teilen. Als Beispiel nennt er die Spartaner, die Sklaven, Pferde und Hunde des anderen wie eigene benutzen, und er setzt auf Freundschaft und Großzügigkeit unter Eigentümern. In einem späteren Buch rät er sogar ausdrücklich, in Demokratien die Wohlhabenden zu schonen und weder ihren Besitz noch dessen Erträge zu verteilen (V 8, 1309a14-17).
Gesetz statt Laune
Aristoteles fragte auch, wer in einer Stadt herrschen solle, der beste Mann oder das beste Gesetz. Seine Antwort im dritten Buch ist deutlich: „Wer also verlangt, dass das Gesetz herrschen solle, verlangt gleichsam, dass die Gottheit und die Vernunft herrschen sollen“ (III 16, 1287a28-30). Wer einen Menschen herrschen lasse, nehme dagegen das Tierische hinzu, denn Begierde und Leidenschaft verwirrten auch die Besten, wenn sie herrschen (1287a30-32).
Für die meisten Städte hielt er eine Ordnung mit einem breiten Mittelstand für die stabilste, weil es dort, wo die Mitte zahlreich ist, am wenigsten Aufruhr und Spaltung gebe (IV 11, 1296a7-9). Eine Lehre von Grundrechten ist das noch nicht, wohl aber der Gedanke, dass Macht an Regeln gebunden sein muss.
Glück als eigene Tätigkeit
In der Nikomachischen Ethik bestimmt Aristoteles das Glück des Menschen sinngemäß als Tätigkeit der Seele gemäß der Tugend (Nikomachische Ethik I 6, 1098a16-18), also als etwas, das man tut, und nicht als Zustand, den man empfängt. Tugenden wie Tapferkeit oder Gerechtigkeit erwirbt man nach seiner Lehre durch Gewöhnung, durch wiederholtes Handeln (II 1, 1103a14-26). Damit liegt die Verantwortung für das gute Leben beim Handelnden. Eine Freiheit vom Staat hat Aristoteles daraus allerdings nicht abgeleitet: Gerade weil Tugend Übung braucht, sollte die Gemeinschaft diese Übung anleiten.
Wo es nicht passt
Für Aristoteles ist der Mensch von Natur ein Wesen, das in der Polis lebt, und die Stadt kommt in seiner Rangordnung vor dem Einzelnen: „Dass nun der Staat der Natur nach früher ist, als der Einzelne, ist klar“ (I 2, 1253a25-26). Rechte des Einzelnen gegen die Gemeinschaft, wie sie die spätere Naturrechtslehre formulierte, spielen in dieser Lehre keine tragende Rolle. Am deutlichsten wird das bei der Erziehung, die nach seinem Willen öffentlich und für alle gleich sein soll, statt dass jeder Vater seine Kinder nach eigenem Gutdünken unterrichtet. Dazu schreibt er: „auch darf der einzelne Bürger nicht glauben, dass er sich selbst angehöre, sondern alle gehören dem Staate an“ (VIII 1, 1337a27-29).
Die Lehre von der natürlichen Sklaverei steht im ersten Buch. Es gebe Menschen, die von Natur einem anderen gehörten, weil sie an der Vernunft nur so weit teilhätten, dass sie sie bei anderen wahrnehmen, ohne sie selbst zu besitzen: „Denn derjenige ist von Natur ein Sclave, welcher einem Anderen gehören kann“ (I 5, 1254b20-21). Dem Sklaven fehle das Vermögen, zu überlegen, ganz; die Frau habe es zwar, aber ohne bestimmende Kraft (I 13, 1260a12-14), und der Mann solle sie von Natur leiten (I 12, 1259b1-3).
Der Zeitkontext erklärt manches, aber nicht alles. Sklaverei war in der griechischen Welt allgegenwärtig, doch Aristoteles berichtet selbst von Zeitgenossen, die sie für naturwidrig hielten, weil sie nur auf Gesetz und Gewalt beruhe (I 3, 1253b20-23). Er räumt ein, dass nicht jeder, der im Krieg versklavt wurde, ein Sklave von Natur sei (I 6, 1255a3-b15), und empfiehlt, allen Sklaven die Freiheit als Lohn in Aussicht zu stellen (VII 10, 1330a32-33). Sein Testament zeigt, dass er das bei den eigenen Sklaven teilweise umsetzte. An der Lehre selbst hielt er fest, und sie hatte ein langes Nachleben: Im 16. Jahrhundert berief sich der spanische Humanist Juan Ginés de Sepúlveda, der die Politik ins Lateinische übersetzt hatte, auf sie, um die Unterwerfung der Bewohner Amerikas zu rechtfertigen. In Valladolid widersprach ihm 1550 und 1551 vor einem königlichen Rat Bartolomé de Las Casas.
Auch dem Markt stand Aristoteles fern. Er unterschied den Erwerb, der einen Haushalt mit dem Nötigen versorgt, von der Erwerbskunst, die er Chrematistik nennt und die Geld um seiner selbst willen anhäuft. Diese sei grenzenlos und deshalb tadelnswert, und den Kleinhandel tadelt er, weil der Händler nicht von der Natur, sondern von anderen erwerbe (I 10, 1258a38-b2). Am schärfsten urteilt er über das Zinsnehmen, denn Geld sei für den Tausch erfunden worden, „der Zins ist Geld vom Gelde“ und daher die unnatürlichste aller Erwerbsarten (I 10, 1258b7-8). Dass beim freiwilligen Tausch beide Seiten gewinnen können, weil sie die Güter verschieden bewerten, zieht er an dieser Stelle nicht in Betracht. Folgerichtig wollte er im besten Staat den Bürgern das Leben als Handwerker oder Händler verwehren, denn ein solches Leben sei „kein edles“ und vertrage sich „nicht mit der Tugend“ (VII 9, 1328b39-41). Die Arbeit sollten andere tun, damit die Bürger Muße für die Politik hätten.
Was Freiheitsfreunde von ihm lernen können
Die Kritik an Platons Gemeineigentum ist das Stück aus Aristoteles‘ Werk, das am besten gealtert ist. Sie stützt sich auf Erfahrung: Menschen pflegen, was ihnen gehört, sie streiten weniger, wenn die Zuständigkeiten klar sind, und sie können nur verschenken, was ihnen gehört. Thomas von Aquin hat das Recht auf Eigenbesitz in seiner Summa theologiae (II-II, Frage 66, Artikel 2) mit drei Gründen verteidigt, die inhaltlich der Politik entsprechen: mehr Sorgfalt für das Eigene, bessere Ordnung bei klarer Zuständigkeit und mehr Frieden.
Ebenso lehrreich ist sein Verständnis von Großzügigkeit. Teilen ist für Aristoteles eine Tugend des Eigentümers, und wo alles gemeinsam ist, fehlt die Gelegenheit, aus freien Stücken gut zu handeln. Daraus lässt sich ein ernster Einwand gegen eine Politik gewinnen, die Hilfsbereitschaft durch Umverteilung ersetzen will. Hinzu kommt das Lob des Gesetzes: Dass Herrschaft an allgemeine Regeln gebunden sein soll, weil auch die besten Herrscher Leidenschaften haben, nimmt einen Grundgedanken des Rechtsstaats vorweg.
Schließlich hat die Ethik einen eigenen Wert. Ein Glück, das in der eigenen Tätigkeit liegt und durch Übung erworben wird, lässt sich nicht zuteilen. Ayn Rand schrieb im Nachwort zu Atlas Shrugged (1957): „The only philosophical debt I can acknowledge is to Aristotle“, sie fühle sich philosophisch also nur Aristoteles verpflichtet, und fügte hinzu, dass sie vielen Teilen seiner Philosophie entschieden widerspreche, womit sie vorführte, dass man bei ihm lernen kann, ohne sein politisches Programm zu übernehmen.
Die Frage, die er nicht stellte
Aristoteles verteidigte das Eigentum an Dingen gegen den Zugriff einer wohlmeinenden Obrigkeit, aber den Gedanken, dass der Mensch sich selbst gehört, hat er ausdrücklich verworfen. Bei ihm gehören die Bürger dem Staat und die Sklaven ihren Herren. Seine besten Argumente lassen sich allerdings gegen seine eigenen Schlussfolgerungen wenden: Wenn Menschen pflegen, was ihnen gehört, und Großzügigkeit nur dort geübt werden kann, wo einer über Eigenes verfügt, warum sollte das nicht zuerst für den eigenen Körper und das eigene Leben gelten? Diese Frage hat Aristoteles nicht gestellt, und sie bleibt der beste Grund, ihn heute noch zu lesen, aufmerksam und mit Widerspruch.
Zum Weiterlesen
- Aristoteles: Politik, übersetzt von Eckart Schütrumpf, Felix Meiner Verlag, Hamburg 2012
- Aristoteles: Nikomachische Ethik, übersetzt von Ursula Wolf, Rowohlt, Reinbek 2006
- Aristoteles: Politik, übersetzt von J. H. v. Kirchmann, Leipzig 1880, gemeinfrei bei Projekt Gutenberg
- Fred Miller: Aristotle’s Political Theory, Stanford Encyclopedia of Philosophy
Dieser Artikel erscheint im Rahmen unserer Serie über Denker, Macher und historische Figuren der Freiheit.
Quellen
- Aristoteles: Politik, übersetzt von J. H. v. Kirchmann, Philosophische Bibliothek Bd. 7, Verlag der Dürr’schen Buchhandlung, Leipzig 1880, gemeinfrei bei Projekt Gutenberg: https://projekt-gutenberg.org/authors/aristoteles/books/aristoteles-politik/ (Quelle aller deutschen Zitate; Kirchmann ordnet die Bücher um, im Artikel wird nach Bekker zitiert)
- Aristoteles: Politics, übersetzt von H. Rackham, Loeb Classical Library, Harvard University Press 1944, Perseus Digital Library: https://www.perseus.tufts.edu/hopper/text?doc=Perseus:text:1999.01.0058 (Abgleich der Bekker-Stellen)
- Aristoteles: Politik, übersetzt von Eckart Schütrumpf, Felix Meiner Verlag, Hamburg 2012.
- Aristoteles: Nikomachische Ethik, übersetzt von Ursula Wolf, Rowohlt, Reinbek 2006 (I 6, 1098a16-18; II 1, 1103a14-26).
- Diogenes Laertios: Leben und Meinungen berühmter Philosophen, Buch V (Aristoteles, Testament V 11-16, Schriftenverzeichnis V 22-27), englisch von R. D. Hicks, 1925: https://en.wikisource.org/wiki/Lives_of_the_Eminent_Philosophers/Book_V
- Thomas von Aquin: Summa theologiae II-II q. 66 a. 1-2: https://www.newadvent.org/summa/3066.htm
- Rand, Ayn: Atlas Shrugged, Random House, New York 1957, Nachwort „About the Author“.
- Shields, Christopher: Aristotle, Stanford Encyclopedia of Philosophy: https://plato.stanford.edu/entries/aristotle/
- Miller, Fred: Aristotle’s Political Theory, Stanford Encyclopedia of Philosophy: https://plato.stanford.edu/entries/aristotle-politics/
- Juan Ginés de Sepúlveda, Überblick (Einstieg): https://en.wikipedia.org/wiki/Juan_Gin%C3%A9s_de_Sep%C3%BAlveda
- Bryn Mawr Classical Review 2004.07.27 (zu Sepúlvedas Democrates secundus): https://bmcr.brynmawr.edu/?p=24022
- Saint-Andre, Peter: Aristotle and Rand (zum Wortlaut des Rand-Zitats): https://stpeter.im/writings/rand/aristotle-rand.html
Beitragsbild: Aristoteles (KI-Illustration)


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