Im Frühjahr 1820 kündigte ein zweiunddreißigjähriger Privatdozent an der Berliner Universität seine erste Vorlesung an und legte sie auf dieselbe Stunde, zu der Georg Wilhelm Friedrich Hegel sein Hauptkolleg hielt. Hegel war zwei Jahre zuvor auf den Lehrstuhl Fichtes berufen worden und füllte die Hörsäle, zu Arthur Schopenhauer kamen nur wenige. Nach einem Semester war seine Lehrtätigkeit praktisch beendet.
Die Episode wirkt wie bloßer Trotz, doch zwischen den beiden Männern stand eine Sachfrage, die bis heute nichts von ihrer Bedeutung verloren hat: Was ist der Staat, und was darf man von ihm verlangen? Hegel nannte ihn in seiner Rechtsphilosophie, die noch im selben Jahr erschien, die „Wirklichkeit der sittlichen Idee“. Schopenhauer hatte seine Antwort schon ein Jahr früher gedruckt, in einem der nüchternsten Bilder der deutschen Philosophie, dem Bild vom Maulkorb.
Steckbrief
- Lebensdaten: 22. Februar 1788 in Danzig bis 21. September 1860 in Frankfurt am Main
- Wirken: Privatgelehrter, 1820 Habilitation in Berlin, ab 1833 in Frankfurt
- Hauptwerke: Die Welt als Wille und Vorstellung (1819, zweiter Band 1844), Die beiden Grundprobleme der Ethik (1841), Parerga und Paralipomena (1851)
- In einem Satz: Er erklärte den Staat zur bloßen Schutzanstalt gegen Gewalt und bestritt ihm jedes Recht, die Menschen bessern oder sich verehren lassen zu wollen.
Ein Kaufmannssohn ohne Amt
Schopenhauer wuchs als Sohn des Danziger Kaufmanns und Reeders Heinrich Floris Schopenhauer auf, seine Mutter Johanna wurde später eine bekannte Schriftstellerin mit eigenem Salon in Weimar. Auf Wunsch des Vaters begann er eine kaufmännische Ausbildung, gab sie aber 1807, zwei Jahre nach dessen Tod, auf. Er studierte in Göttingen, wo ihn sein Lehrer Gottlob Ernst Schulze auf Platon und Kant verwies, und in Berlin. Seine Dissertation über den Satz vom zureichenden Grunde nahm 1813 die Universität Jena an. Im Dezember 1818 erschien sein Hauptwerk Die Welt als Wille und Vorstellung, das jahrzehntelang kaum Leser fand.
Nach dem Berliner Fehlschlag und einer Flucht vor der Cholera 1831 zog Schopenhauer sich nach Frankfurt am Main zurück und lebte dort ab 1833 von seinem ererbten Vermögen. Diese Unabhängigkeit war ihm mehr als Bequemlichkeit. In den Aphorismen zur Lebensweisheit schreibt er, wer von Haus aus genug besitze, sei als ein wahrer Freier geboren, nämlich „Herr seiner Zeit und seiner Kräfte“. Berühmt wurde er erst spät, nachdem 1851 die Parerga und Paralipomena erschienen waren und 1853 ein Artikel in der Londoner Westminster Review auf ihn aufmerksam gemacht hatte.
Ein Raubtier mit Maulkorb
Seine Lehre vom Staat entwickelt Schopenhauer im ersten Band des Hauptwerks, in § 62. Der Ausgangspunkt ist ernüchternd: Jeder Mensch will zuerst sich selbst, und wer in die Sphäre eines anderen eindringt, ihn verletzt, versklavt oder ihm nimmt, was er erarbeitet hat, begeht Unrecht. Weil alle erfahren, wie schmerzlich es ist, Unrecht zu leiden, schließen sie sich zusammen. Der Staat entsteht also aus dem wohlverstandenen Eigennutz aller, und er richtet sich, wie Schopenhauer betont, „keineswegs also gegen den Egoismus, sondern allein gegen die nachtheiligen Folgen des Egoismus“.
Daraus folgt das berühmte Bild. Ein gut funktionierender Staat bringt äußerlich dasselbe hervor, als wären alle Menschen gerecht, obwohl in Wahrheit nur keiner Unrecht leiden will. Schopenhauer fasst das so: „ein Raubthier mit einem Maulkorb ist so unschädlich wie ein grasfressendes Thier“. Der Maulkorb macht das Tier nicht sanft, er hindert es nur am Beißen, und mehr kann und soll der Staat nicht leisten. Erzwingen lasse sich nur das Negative, also das Unterlassen von Unrecht, nicht aber Wohltätigkeit oder Liebe. Ein Unrechttun, dem kein Unrechtleiden gegenüberstünde, würde der Staat folgerichtig gar nicht verbieten.
Ausdrücklich weist Schopenhauer die Vorstellung zurück, der Staat sei eine Anstalt zur Beförderung der Moralität. Die Gesinnung eines Menschen lasse sich von außen nicht ändern, und die Strafe blicke nach vorn: Sie solle künftiges Unrecht verhüten, statt Vergangenes zu vergelten. Der Philosoph Jean-Claude Wolf hat darin einen Liberalismus in Bezug auf das Strafrecht erkannt, denn der Staat schützt hier vor der Schädigung anderer und maßt sich keine Erziehung seiner Bürger an.
Deutlich wird Schopenhauer auch beim Eigentum. Alles moralisch begründete Eigentumsrecht beruhe „ursprünglich einzig und allein auf Bearbeitung“. Wer einem anderen die Frucht seiner Arbeit nimmt, greift demnach auf dessen Kräfte zu, was der Sache nach dem Tun des Sklavenhalters gleicht. Das so erworbene Eigentum gebe dem Besitzer eine Macht über die Sache wie über den eigenen Leib, und er könne es durch Tausch oder Schenkung weitergeben. Gesetze, die keinen Grund im reinen Recht haben, nennt er ein öffentlich zugestandenes, erzwungenes Unrecht und zählt dazu jede Despotie sowie Leibeigenschaft und Frondienst. Derselbe Maßstab trägt seine späteren Urteile in den Parerga: Die erobernden Völker der Geschichte seien „Raubthiere des menschlichen Geschlechts“, die über redlich erworbenen Besitz herfielen, um sich die Früchte fremder Arbeit anzueignen, und in den Vereinigten Staaten prangerte er die „himmelschreiende Negersklaverei“ an.
Schutz auch vor dem Beschützer
Im zweiten Band des Hauptwerks, der 1844 erschien, schärfte Schopenhauer diesen Gedanken. Gegen Spinoza, der Recht nur als Macht verstand, hält er fest, dass das Recht unabhängig vom Staat besteht: Durch Gewalt könne es unterdrückt, nie aufgehoben werden. „Demgemäß ist der Staat nichts weiter als eine Schutzanstalt“, heißt es in Kapitel 47. Er soll nach außen schützen, nach innen das Privatrecht sichern und schließlich die Bürger vor jenen schützen, denen sie den Schutz übertragen haben. Dieses dritte Ziel sei am besten durch die Trennung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und ausführender Gewalt zu erreichen.
Dann folgt ein Satz, der in jedes Lehrbuch über die Grenzen staatlicher Macht gehörte: „Wenn man dem Staat, außer dem hier dargelegten Zweck des Schutzes, noch andere andichtet; so kann dies leicht den wahren in Gefahr setzen.“
Wilhelm von Humboldts Jugendschrift über die Grenzen der Wirksamkeit des Staats, die ebenfalls die Sicherheit zum Zweck des Staats erklärt, erschien vollständig erst 1851, im Jahr der Parerga. Die beiden Denker kamen auf ganz verschiedenen Wegen zu einem verwandten Ergebnis, Humboldt aus Vertrauen in die Entfaltung des Einzelnen, Schopenhauer aus Misstrauen gegen den Menschen.
Gegen die Vergötterung des Staates
Aus dieser Sicht musste Hegels Staatslehre Schopenhauer als groteske Übertreibung erscheinen. In den Parerga folgert er aus seiner Bestimmung des Staats als Schutzanstalt, man sehe nun deutlich die Plattheit jener Philosophen, die „den Staat als den höchsten Zweck und die Blüthe des menschlichen Daseyns darstellen und damit eine Apotheose der Philisterei liefern“. Schärfer noch wird er in der Abhandlung Über die Universitäts-Philosophie. Der Hegelschen Schule sei der Staat „der absolut vollendete ethische Organismus“ gewesen, und so habe sie künftigen Beamten beigebracht, ihr ganzes Wesen gehöre dem Staat, wie das Leben der Biene dem Bienenstock.
Schopenhauer verbindet diese Kritik mit einer Beobachtung über die Abhängigkeit der Denker. Ein Philosoph, der vom Staat und zu Staatszwecken besoldet werde, gerate leicht dahin, den Staat zum Gipfel allen menschlichen Strebens zu erklären. Sein Rat lautet deshalb: „Alle der Philosophie von außen gebotene Hülfe ist, ihrer Natur nach, verdächtig“, man solle die Philosophie gewähren lassen, „ohne Beihülfe, aber auch ohne Hindernisse“.
Seine Ethik stützt diese Haltung. Moralisch zähle das Schicksal des Einzelnen, nicht das der Völker, schreibt er im zweiten Band des Hauptwerks: „Die Völker sind eigentlich bloße Abstraktionen: die Individuen allein existiren wirklich.“ Für eine Philosophie, die den Einzelnen in einem Ganzen aufgehen lassen wollte, hatte er keinen Platz.
Warum er dem König mehr traute als dem Volk
Ein Demokrat war Schopenhauer nicht, und er hat daraus kein Geheimnis gemacht. Schon in § 62 lobt er die erbliche Monarchie, weil eine Familie, deren Wohl mit dem des Landes unzertrennlich verbunden sei, am ehesten das öffentliche Wohl verfolge. In den Parerga nennt er die monarchische Regierungsform „die dem Menschen natürliche“. Das Volk sei zwar Souverän, aber „ein ewig unmündiger Souverain“, der wie alle Unmündigen leicht hinterlistigen Gaunern in die Hände falle, die man deshalb Demagogen nenne. Der Pressefreiheit gestand er zu, sie wirke wie ein Sicherheitsventil, fürchtete aber, ihre Gefahren überwögen ihren Nutzen.
Diese Haltung folgte aus demselben Menschenbild, das ihn den Staat so nüchtern sehen ließ. Wer im Menschen ein Raubtier sieht, fürchtet die Gewalt der Menge ebenso wie die Gewalt des Einzelnen und sucht einen festen Punkt, der beide bändigt. Im September 1848 zeigte sich, auf welche Seite er sich im Ernstfall stellte. Als am 18. September in Frankfurt gekämpft wurde und auf der Brücke vor seinem Haus eine Barrikade stand, ließ er österreichische Soldaten in seine Wohnung, die aus seinen Fenstern schießen wollten und dann ins Nachbarhaus weiterzogen. Ihr Offizier bekam, so erzählt Schopenhauer in einem Brief an seinen Schüler Julius Frauenstädt vom 2. März 1849, „den großen doppelten Opernkucker“, um die Aufständischen auszuspähen, die er die „souveräne Kanaille“ nannte. In seinem Testament von 1852 setzte er als Universalerben einen Berliner Fonds für preußische Soldaten ein, die in den Kämpfen von 1848 und 1849 „für Aufrechthaltung und Herstellung der gesetzlichen Ordnung“ invalide geworden waren, und für die Hinterbliebenen der Gefallenen.
Auch der Gleichheit vor dem Staat zog er enge Grenzen. Frauen sollten nach seiner Meinung „nie ganz mündig werden“, und den Juden wollte er zwar gleiche bürgerliche Rechte zugestehen, aber keinen Anteil an Regierung und Verwaltung, was er mit judenfeindlichen Klischees begründete.
Was Freiheitsfreunde von ihm lernen können
Die erste Lehre steckt im Maulkorb selbst. Ein Staat, der seine Legitimität allein aus dem Schutz vor Gewalt bezieht, hat keinen Anspruch darauf, die Bürger zu bessern, ihre Gesinnung zu prüfen oder ihr Leben zu lenken. Schopenhauer kam zu diesem Ergebnis ohne jeden Optimismus über die menschliche Natur, und gerade das macht es so belastbar. Man muss den Menschen nicht für gut halten, um dem Staat enge Grenzen zu ziehen, es genügt, die Regierenden für ebenso eigennützig zu halten wie alle anderen.
Die zweite Lehre betrifft den Schutz vor dem Beschützer. Schopenhauer erkannte, dass jede Macht, die zum Schutz geschaffen wird, selbst zur Gefahr werden kann, und verlangte deshalb die Trennung der Gewalten. Seine eigene Antwort, ein erblicher König mit über allen stehender Würde, hat die Geschichte nicht bestätigt, doch die Frage hat er richtig gestellt.
Die dritte betrifft die Unabhängigkeit des Denkens. Wer vom Staat bezahlt wird, gerät leicht in Versuchung, den Staat zu rühmen. Schopenhauers Spott über die Kathederphilosophie zielte auf die Hegelianer seiner Zeit, doch die Beobachtung dahinter trifft jede Gelehrsamkeit, die von einem Geldgeber abhängt und dann über dessen Nutzen urteilen soll.
Ein Maulkorb ist kein Hirte
Schopenhauer hat die Freiheit nicht aus Begeisterung verteidigt, und seine politischen Sympathien lagen bei Thron und Ordnung. Und doch hat kaum ein deutscher Philosoph seiner Zeit den Staat so gründlich entzaubert. Bei ihm ist der Staat kein sittlicher Organismus, kein Erzieher und kein Ziel menschlichen Strebens, sondern ein Werkzeug gegen das Unrecht, das Menschen einander antun. Ein Maulkorb soll das Beißen verhindern, ein Hirte dagegen bestimmt, wohin die Herde geht. Wie viel Hirte ein Staat sein darf, hat Schopenhauer in einem Nebensatz beantwortet, den man leicht überliest: Jeder Zweck, den man ihm zusätzlich andichtet, kann den wahren gefährden.
Zum Weiterlesen
- Arthur Schopenhauer: Die Welt als Wille und Vorstellung, Bd. I, § 62, und Bd. II, Kap. 47 „Zur Ethik“
- Arthur Schopenhauer: Parerga und Paralipomena, Bd. II, Kap. IX „Zur Rechtslehre und Politik“
- Arthur Schopenhauer: Über die Universitäts-Philosophie, in: Parerga und Paralipomena, Bd. I
- Jean-Claude Wolf: „Schopenhauers Liberalismus“, in: Schopenhauer-Jahrbuch 78 (1997), S. 63–86
Dieser Artikel erscheint im Rahmen unserer Serie über Denker, Macher und historische Figuren der Freiheit.
Quellen
- Schopenhauer, Arthur: Die Welt als Wille und Vorstellung, Bd. I, § 62, Text nach Projekt Gutenberg-DE: https://projekt-gutenberg.org/authors/arthur-schopenhauer/books/die-welt-als-wille-und-vorstellung-band-i/chapter/64
- Schopenhauer, Arthur: Die Welt als Wille und Vorstellung, Bd. II, Kap. 47 „Zur Ethik“, Text nach Projekt Gutenberg-DE: https://projekt-gutenberg.org/authors/arthur-schopenhauer/books/die-welt-als-wille-und-vorstellung-zweiter-band/chapter/48
- Schopenhauer, Arthur: Parerga und Paralipomena, Bd. I, hg. von Julius Frauenstädt, 6. Aufl., F. A. Brockhaus, Leipzig 1888, darin „Ueber die Universitäts-Philosophie“ (Digitalisat: https://archive.org/details/11173019)
- Schopenhauer, Arthur: Parerga und Paralipomena, Bd. II, hg. von Julius Frauenstädt, 6. Aufl., F. A. Brockhaus, Leipzig 1888, Kap. IX „Zur Rechtslehre und Politik“, §§ 124–133 (Digitalisat: https://archive.org/details/11173020)
- Schopenhauer, Arthur: Aphorismen zur Lebensweisheit, Kap. III „Von dem, was einer hat“, Project Gutenberg eBook 47406: https://www.gutenberg.org/ebooks/47406
- Schopenhauer, Arthur: Brief an Julius Frauenstädt, Frankfurt am Main, 2. März 1849, in: Eduard Grisebach (Hg.): Schopenhauer’s Briefe an Becker, Frauenstädt, v. Doß, Lindner und Asher, Reclam, Leipzig [1894], S. 155 f. (Digitalisat: https://archive.org/details/11603226)
- Schopenhauer, Arthur: Testament (1852), in: Ludwig Schemann (Hg.): Schopenhauer-Briefe, F. A. Brockhaus, Leipzig 1893, S. 547 ff. (Digitalisat: https://archive.org/details/11603225)
- Wicks, Robert: „Arthur Schopenhauer“, in: Stanford Encyclopedia of Philosophy (überarbeitet 2021): https://plato.stanford.edu/entries/schopenhauer/
- Liepmann, Hugo: „Schopenhauer, Arthur“, in: Allgemeine Deutsche Biographie 32 (1891), S. 333–346: https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Schopenhauer,_Arthur
- Wolf, Jean-Claude: „Schopenhauers Liberalismus“, in: Schopenhauer-Jahrbuch 78 (1997), S. 63–86: https://download.uni-mainz.de/fb05-philosophie-schopenhauer/files/2019/02/1997_Wolf-Jean-Claude.pdf
- Ziegler, Ernst: „Schopenhauers Freunde und Feinde in den Senilia“, Schopenhauer-Jahrbuch (2011): https://download.uni-mainz.de/fb05-philosophie-schopenhauer/files/2020/03/2011_Ziegler.pdf
- Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Trewendt, Breslau 1851 (Belege im Dossier zum Artikel über die Brüder Humboldt)
Beitragsbild: Arthur Schopenhauer (KI-Illustration)

