Korporatismus bezeichnet ein System, in dem Staat, Unternehmen und Verbände wirtschaftliche Entscheidungen gemeinsam koordinieren, oft zulasten des freien Wettbewerbs und des Einzelnen.
Siehe auch:
Rent-Seeking , Etatismus , Public Choice , Spontane Ordnung
Der Begriff leitet sich vom lateinischen corpus (Körper, Körperschaft) ab. Korporatismus beschreibt eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, in der organisierte Interessengruppen wie Gewerkschaften, Branchenverbände und Arbeitgeberorganisationen gemeinsam mit dem Staat verbindliche Regeln für ganze Wirtschaftszweige aushandeln. Historisch trat er in unterschiedlichen Ausprägungen auf: von der faschistischen Variante des frühen 20. Jahrhunderts bis zum modernen „Sozialpartnerschaftsmodell“, das in vielen europäischen Ländern bis heute praktiziert wird.
Befürworter sehen darin einen Weg, soziale Konflikte zu befrieden und wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einigen sich auf Löhne und Arbeitsbedingungen, ohne dass der Staat jedes Detail regeln muss. Das Modell gilt ihnen als pragmatische Alternative sowohl zur ungezügelten Marktwirtschaft als auch zur staatlichen Planwirtschaft.
Aus freiheitlicher Sicht birgt Korporatismus erhebliche Risiken. Wenn wenige mächtige Verbände und Behörden die Spielregeln festlegen, werden Außenseiter, neue Marktteilnehmer und Einzelpersonen systematisch benachteiligt. Der Mechanismus ähnelt dem Rent-Seeking: Etablierte Akteure sichern sich Privilegien auf Kosten der Allgemeinheit. Preissignale werden verzerrt, Wettbewerb eingeschränkt und individuelle Vertragsfreiheit ausgehöhlt.
Korporatismus ist damit kein Gegensatz zum Etatismus, sondern oft dessen verlängerter Arm: Staatliche Macht wird nicht abgebaut, sondern auf private Großorganisationen verteilt, die ihrerseits Einfluss auf den Staat ausüben. Wer wirtschaftliche Freiheit und Eigenverantwortung schätzt, betrachtet dieses Geflecht mit begründeter Skepsis.
