Datensparsamkeit heißt, nur jene Daten zu erheben und zu speichern, die für einen konkreten Zweck nötig sind. Je weniger über eine Person gespeichert ist, desto weniger lässt sich gegen sie verwenden.
Siehe auch:
Metadaten , Ende-zu-Ende-Verschlüsselung , Chatkontrolle , Open Source
Datensparsamkeit bedeutet, nur jene personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und weiterzugeben, die für einen bestimmten Zweck wirklich nötig sind. Der Begriff stammt aus dem deutschen Datenschutzrecht: Das Bundesdatenschutzgesetz verlangte seit 2001 Datenvermeidung und Datensparsamkeit, die Datenschutz-Grundverordnung führt den Gedanken seit 2018 als Grundsatz der Datenminimierung. Eng damit verbunden ist die Zweckbindung, also das Verbot, einmal erhobene Daten beliebig für anderes zu verwenden.
Für die persönliche Freiheit ist das kein Formalismus. Jede gespeicherte Angabe wird zu einem Machtmittel gegenüber dem, über den sie gespeichert ist. Profile erlauben es, Verhalten vorherzusagen, Menschen zu sortieren, unter Druck zu setzen oder auszuschließen. Wer wenig preisgibt, kann Datenpannen, Irrtümer und fremde Begehrlichkeiten schwerer gegen sich verwenden lassen. Datensparsamkeit schützt auch die Meinungsfreiheit, denn Selbstzensur beginnt dort, wo jemand mit Beobachtung rechnet.
Einwände kommen vor allem von Unternehmen und Behörden: Betrugsbekämpfung, Kreditprüfung, medizinische Forschung und Strafverfolgung seien auf große Datenmengen angewiesen, und wer nichts zu verbergen habe, müsse nichts fürchten. Diese Interessen sind real, doch sie verschieben die Beweislast, denn die Betroffenen merken Schäden spät und selten. Wer umfassende Sammlung fordert, sollte Zweck, Speicherdauer und Zugriffsrechte konkret begründen.
Praktisch heißt das: Apps nur die Berechtigungen geben, die sie brauchen, Konten sparsam anlegen, Formularfelder nicht blind ausfüllen, Verläufe und Synchronisierung abschalten, wo sie nichts nützen. Datensparsamkeit ersetzt keine Verschlüsselung, sie verkleinert aber die Menge, die überhaupt abfließen kann.
