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Kollektivismus stellt die Gruppe, die Gemeinschaft oder den Staat über das Individuum und leitet daraus Rechte, Pflichten und Entscheidungen ab.

Siehe auch:
Individualismus , Etatismus , Planwirtschaft , Sozialismus

Kollektivismus bezeichnet jede Weltanschauung, die das Kollektiv, sei es Nation, Klasse, Volk oder Gesellschaft, als primäre Bezugsgröße moralischen und politischen Handelns betrachtet. Der Begriff taucht seit dem 19. Jahrhundert in philosophischen und politischen Debatten auf und steht dem Individualismus als Gegenpol gegenüber. Kollektivistische Ideen finden sich über das gesamte politische Spektrum: im sozialistischen Klassenkampf ebenso wie im nationalistischen Staatsdenken.

Befürworter des Kollektivismus argumentieren, dass viele Probleme, von Armut über Umweltzerstörung bis zu sozialer Ungleichheit, nur durch gemeinsames, koordiniertes Handeln lösbar seien. Der Einzelne verdanke seine Fähigkeiten und seinen Wohlstand dem sozialen Umfeld, das ihn geformt habe; Eigentumsrechte und individuelle Freiheiten seien daher gesellschaftliche Konstrukte, die dem Gemeinwohl untergeordnet werden dürften.

Aus freiheitlicher Perspektive birgt dieser Ansatz grundlegende Gefahren. Wenn die Gruppe vorrangig ist, lässt sich jeder Eingriff in das Leben des Einzelnen mit dem Verweis auf das „Allgemeinwohl“ rechtfertigen. Historisch hat kollektivistisches Denken Planwirtschaft, Enteignung und politische Unterdrückung legitimiert. Kritiker weisen außerdem darauf hin, dass „das Kollektiv“ stets von konkreten Menschen vertreten wird, die eigene Interessen haben, was das Konzept anfällig für Machtmissbrauch macht.

Die Auseinandersetzung zwischen Kollektivismus und Individualismus ist keine rein akademische Frage. Sie bestimmt, ob Freiheitsrechte als unveräußerlich gelten oder ob sie je nach gesellschaftlichem Bedarf neu verhandelt werden.

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