Im November 1534 schrieb ein Theologieprofessor aus Salamanca an seinen Ordensbruder Miguel de Arcos. Die Eroberer Perus und ihre Fürsprecher rechtfertigten ihr Vorgehen gegen die Inka, und der Professor mochte ihnen nicht folgen. Selbst für das damals vakante Erzbistum Toledo, so schrieb er sinngemäß, würde er die Unschuld dieser Eroberer nicht bestätigen. Der bekannteste Satz des Briefes lautet: „Ich verstehe die Gerechtigkeit jenes Krieges nicht.“
Im Januar 1539 trug Francisco de Vitoria der versammelten Universität vor, was er seither durchdacht hatte. Seine Vorlesung De Indis prüfte die Ansprüche der spanischen Krone Punkt für Punkt und begann mit einer Frage, die damals nicht selbstverständlich war: Gehörte das Land in Amerika nicht längst jemandem?
Steckbrief
- Lebensdaten: geboren um 1483, vermutlich in Burgos (Jahr und Ort sind unsicher), gestorben am 12. August 1546 in Salamanca
- Wirken: Dominikaner, Studium und Lehre in Paris, ab 1526 Inhaber des ersten theologischen Lehrstuhls der Universität Salamanca
- Hauptwerke: Relectiones, darunter De potestate civili (1528), De Indis und De iure belli (beide 1539), gedruckt erst nach seinem Tod (Lyon 1557)
- In einem Satz: Er begründete Eigentum und Herrschaft in der menschlichen Natur statt im Glauben und band jeden Krieg an erlittenes Unrecht.
Vom Konvent in Burgos auf den Lehrstuhl in Salamanca
Vitoria trat jung in den Dominikanerkonvent San Pablo in Burgos ein und kam um 1508 an das Kolleg Saint-Jacques in Paris. Dort lernte er bei dem Thomisten Peter Crockaert, dessen Kommentar zur Summa des Thomas von Aquin er 1512 zum Druck betreute. Rund fünfzehn Jahre blieb er in Paris als Student und Lehrer, bevor er 1523 an das Colegio de San Gregorio in Valladolid ging und 1526 in Salamanca den ersten theologischen Lehrstuhl gewann, die Prima, den er bis zu seinem Tod innehatte.
Selbst veröffentlichte Vitoria so gut wie nichts; überliefert sind Nachschriften seiner Hörer und die Relectiones, feierliche Vorlesungen vor der ganzen Universität. Sein Schüler Melchor Cano nannte ihn einen Erneuerer der heiligen Theologie, und Vitoria gilt als Begründer der Tradition, die man heute die Schule von Salamanca nennt.
Auch der König steht unter dem Gesetz
Schon 1528, in der Vorlesung De potestate civili über die bürgerliche Gewalt, legte Vitoria eine Grundlage. Die staatliche Gewalt stammte für ihn von Gott, doch das Gemeinwesen kann einen König einsetzen und ihm die Autorität übertragen. Vitoria verteidigte damit die spanische Monarchie gegen die republikanischen Forderungen der Comuneros, die 1520 gegen Karl V. aufgestanden waren.
Bemerkenswert ist eine Folgerung, die er ausdrücklich zog: Die Gesetze des Königs binden auch den König selbst. Er verglich das mit einem Vertrag, bei dem man frei entscheiden kann, ob man ihn schließt, aber danach nicht mehr, ob man an ihn gebunden ist. Ein Gesetz, das dem Gemeinwohl zuwiderläuft, wäre für ihn überhaupt kein Gesetz, und in diesem Gedanken einer Herrschaft, die selbst unter dem Recht steht, kann man einen frühen Baustein des Rechtsstaats sehen.
Die Bewohner Amerikas als wahre Eigentümer
De Indis fragt zuerst, ob die Ureinwohner vor Ankunft der Spanier wahre Herren ihrer Länder und Güter waren, im öffentlichen wie im privaten Recht, und Vitoria bejaht das eindeutig. Weder ihr Unglaube noch schwere Sünden nehmen ihnen das Eigentum, denn Herrschaft über Dinge gründet auf der vernünftigen Natur des Menschen und nicht auf der Gnade. Dass ihnen der Verstand fehle, bestreitet er mit einem Blick auf ihre Lebensweise: Sie haben nach ihrer Art geordnete Gemeinwesen, Ehe, Obrigkeiten, Gesetze, Werkstätten und Tauschhandel, und all das setzt den Gebrauch der Vernunft voraus.
Auch die aristotelische Lehre von den „Sklaven von Natur“ rechtfertigt keine Enteignung: Aristoteles meine keine bürgerliche Sklaverei und erlaube nicht, Schwächeren ihr Erbe zu nehmen oder sie zu verkaufen; allenfalls lasse sich daraus ein gewisses Recht ableiten, sie zu leiten, worauf er später zurückkommt. Es wäre hart, so schließt er, Menschen, die nie Unrecht getan haben, zu verweigern, was man selbst Sarazenen und Juden zugesteht.
Sieben Begründungen, die nicht tragen
Sieben gängige Rechtfertigungen der spanischen Herrschaft verwirft Vitoria. Der Kaiser ist nicht Herr der ganzen Welt. Der Papst ist es ebenso wenig, und über die Indios oder andere Ungläubige hat er keine weltliche Gewalt. Die Entdeckung gibt nur an herrenlosem Land ein Recht, und dieses Land hatte Eigentümer; für sich genommen berechtigt sie die Spanier so wenig, wie es die Indios berechtigt hätte, wenn sie Spanien entdeckt hätten.
Auch die Weigerung, den christlichen Glauben anzunehmen, rechtfertigt keinen Krieg, und dasselbe gilt für die Sünden der Indios. Die Unterwerfungserklärungen, die die Spanier bei ihrer Ankunft einholten, sind unwirksam, weil Furcht und Unwissen vor bewaffneten Fremden jede echte Zustimmung ausschließen. Die Berufung auf eine besondere Schenkung Gottes, wie einst bei den Kanaanitern, weist er als unbewiesene Prophetie zurück.
Acht Gründe, die er gelten ließ
Erst mit den Rechtstiteln, die Vitoria für rechtmäßig hält, ist seine Position vollständig. Der erste und wichtigste ist das Recht auf natürliche Gemeinschaft und Verkehr. Nach dem Völkerrecht, dem ius gentium, also dem, was nach den römischen Institutionen die natürliche Vernunft unter allen Völkern festgesetzt hat, dürfen die Spanier reisen, sich im Land aufhalten und Handel treiben, solange sie niemandem schaden. „Denn der Mensch ist dem Menschen kein Wolf, wie Ovid sagt, sondern ein Mensch“, heißt es in diesem Zusammenhang (De Indis III, 3). Verweigern die Einheimischen diesen Verkehr, sollen die Spanier zuerst überzeugen; erst gegen Gewalt dürfen sie sich verteidigen und nach erlittenem Unrecht auf Anordnung ihres Fürsten Krieg führen. Greifen die Indios nur aus verständlicher Furcht vor bewaffneten Fremden an, sind sie nach Vitoria unschuldig, und die Spanier dürfen sich dann nur mit möglichst geringem Schaden für sie wehren. Bleiben die Einheimischen trotz aller Bemühungen dauerhaft feindlich, erlaubt er dagegen alle Rechte des Krieges: Beute, Gefangenschaft bis zur Versklavung, die Absetzung ihrer Herrscher, stets im Verhältnis zum erlittenen Unrecht und ohne erfundene Kriegsgründe.
Der zweite Titel ist das Recht, das Evangelium zu predigen. Wer die Predigt frei zulässt, darf weder bekriegt noch enteignet werden, ob er den Glauben annimmt oder nicht; wer sie gewaltsam verhindert, darf gezwungen werden. Drittens dürfen die Spanier getaufte Indios schützen, die von ihren Herrschern zum alten Kult zurückgezwungen werden. Viertens könne der Papst, wenn ein großer Teil eines Volkes christlich geworden ist, ihm aus vernünftigen Gründen einen christlichen Fürsten geben und die ungläubigen Herrscher absetzen. Fünftens ist es erlaubt, Unschuldige vor tyrannischer Herrschaft zu retten, etwa vor Menschenopfern. Sechstens zählt eine echte, freiwillige Wahl, siebtens die Hilfe für Verbündete in deren gerechtem Krieg, wie sie die Tlaxcalteken gegen die Mexica erbeten haben sollen.
Den achten Titel bringt Vitoria ausdrücklich nur zweifelnd vor. Wären die Indios tatsächlich so unfähig zur Selbstregierung, wie Berichte behaupteten, könnten die spanischen Herrscher die Verwaltung zu ihrem Wohl übernehmen, so wie man für Unmündige sorgt. Er referiert dazu abschätzige Schilderungen, knüpft das Ganze aber an die Bedingung, dass es dem Wohl der Indios diene und nicht bloß dem Gewinn der Spanier. Am Ende hält er fest, dass der Handel auch ohne jeden Titel weitergehen könnte, weil Tausch keine Unterwerfung braucht. Die Krone könne auf das eingeführte Gold und Silber eine Abgabe erheben, und weil schon viele Indios getauft seien, dürfe der König die Verwaltung nicht einfach aufgeben.
Wann ein Krieg gerecht ist
Im Juni 1539 folgte De iure belli über das Recht des Krieges. Sinngemäß lautet ihr Kernsatz, es gebe nur einen einzigen gerechten Grund, einen Krieg zu beginnen, nämlich ein erlittenes Unrecht. Unterschiede der Religion zählen nicht dazu, die Ausdehnung des Reiches ebenso wenig wie Ruhm oder Vorteil des Fürsten. Auch genügt nicht jedes Unrecht, seine Schwere muss im Verhältnis zum Krieg stehen.
Wer überzeugt ist, dass ein Krieg ungerecht ist, darf nicht mitkämpfen, auch wenn sein Fürst es befiehlt. Unschuldige absichtlich zu töten ist niemals erlaubt, und als unschuldig gelten Kinder, Frauen, Bauern und überhaupt alle, die nicht kämpfen, solange nichts anderes erwiesen ist. Ihren Tod als unbeabsichtigte Nebenfolge hielt er für hinnehmbar, außer wenn man wenige Schuldige nur um den Preis vieler Unschuldiger treffen kann. In einem Punkt blieb Vitoria ganz in den Grenzen seiner Zeit: Im Krieg gegen Heiden hielt er es für erlaubt, auch Frauen und Kinder in Gefangenschaft und Sklaverei zu führen, während unter Christen nach Völkerrechtsbrauch nur Lösegeld gefordert werden durfte.
Im November 1539 schrieb Karl V. an den Prior von San Esteban, dem Konvent, in dem Vitoria lebte, und untersagte den Professoren des Hauses, das Thema weiter zu behandeln oder darüber zu veröffentlichen; gemeint war mit großer Wahrscheinlichkeit Vitoria. Um Rat fragte der Kaiser ihn trotzdem weiter, 1541 etwa zur Taufe erwachsener Indios ohne vorherige Unterweisung, und Vitorias Gutachten fiel im Sinne von Bartolomé de las Casas aus.
Ein Recht der Völker
Vitoria dachte die Welt als Gemeinschaft der Völker unter einem Recht, das aus der natürlichen Vernunft hervorgeht. Hugo Grotius berief sich auf ihn, etwa in Mare liberum (1609), wo er die Freiheit des Seehandels für alle Völker verteidigte, und in De iure belli ac pacis (1625). Der amerikanische Völkerrechtler James Brown Scott würdigte Vitoria 1934 als Begründer des modernen Völkerrechts.
Auch Ökonomen haben ihn entdeckt. Nach der Darstellung von Llewellyn Rockwell, der sich auf Marjorie Grice-Hutchinson stützt, hielt Vitoria den Preis für gerecht, der sich aus der gemeinsamen Schätzung von Käufern und Verkäufern ergibt, und lehnte Eingriffe in den Handel zwischen Ländern ab. Murray Rothbard und Jesús Huerta de Soto sehen in den Spätscholastikern von Salamanca Vorläufer der Österreichischen Schule.
Eigentum, das aus dem Menschsein folgt
Für Freiheitsfreunde zählt zuerst die Universalität der Rechte: Eigentum und Herrschaft über das Eigene folgen bei Vitoria aus der vernünftigen Natur des Menschen, unabhängig vom Glauben und von angeblicher Geistesschwäche. Wer heute vom Selbsteigentum jedes Menschen ausgeht, findet hier einen verwandten Grundsatz, den ein spanischer Theologe mitten in einem Eroberungskrieg vor seinen eigenen Landsleuten vertrat.
Ebenso klar ist seine Einsicht, dass Entdeckung und Macht kein Eigentum an bewohntem Land begründen, und sein Frieden beruht auf freiem Verkehr: Gewalt ist nur als Antwort auf erlittenes Unrecht erlaubt, auch für den eigenen Kaiser.
Ein Maßstab für jede Ordnung
Francisco de Vitoria hielt im Zentrum eines Weltreichs fest, dass die Unterworfenen Eigentümer und Rechtsträger sind wie ihre Eroberer. Er sprach als Theologe seiner Zeit, ließ Gründe für Krieg und Herrschaft gelten, die heute kaum jemand teilen würde, und wollte die spanische Verwaltung in Amerika nicht aufgegeben sehen, doch sein Maßstab reicht weit über seine Zeit hinaus. Seine Frage, ob Rechte für alle gelten, auch für Fremde und Andersgläubige, kann sich jede Ordnung stellen, die sich auf die Würde des Menschen beruft.
Zum Weiterlesen
- Francisco de Vitoria: Vorlesungen (Relectiones). Völkerrecht, Politik, Kirche, hrsg. von Ulrich Horst, Heinz-Gerhard Justenhoven und Joachim Stüben, 2 Bände, Kohlhammer, Stuttgart 1995/1997
- Francisco de Vitoria: Political Writings, hrsg. von Anthony Pagden und Jeremy Lawrance, Cambridge University Press, Cambridge 1991
- Marjorie Grice-Hutchinson: The School of Salamanca. Readings in Spanish Monetary Theory 1544–1605, Clarendon Press, Oxford 1952
Dieser Artikel erscheint im Rahmen unserer Serie über Denker, Macher und historische Figuren der Freiheit.
Quellen
- Vitoria, Francisco de: Brief an Miguel de Arcos OP, Salamanca, 8. November 1534; englisch in: Political Writings (siehe unten), Abschnitt „Letters“.
- Vitoria, Francisco de: Relectio de potestate civili, Salamanca 1528.
- Vitoria, Francisco de: Relectio de Indis (Januar 1539) und Relectio de iure belli (Juni 1539); erste Gesamtausgabe der Relectiones: Lyon 1557 (Jacques Boyer), dann Salamanca 1565.
- Vitoria, Francisco de: De Indis et De iure belli relectiones, hrsg. von Ernest Nys, übersetzt von John Pawley Bate, Carnegie Institution, Washington 1917 (Classics of International Law); Volltext: https://constitution.org/2-Authors/victoria/victoria.txt
- Vitoria, Francisco de: Political Writings, hrsg. von Anthony Pagden und Jeremy Lawrance, Cambridge University Press, Cambridge 1991.
- Vitoria, Francisco de: Vorlesungen (Relectiones). Völkerrecht, Politik, Kirche, hrsg. von Ulrich Horst, Heinz-Gerhard Justenhoven und Joachim Stüben, 2 Bde., Kohlhammer, Stuttgart 1995/1997.
- Grotius, Hugo: Mare liberum, Leiden 1609; De iure belli ac pacis, Paris 1625.
- Nys, Ernest: Einleitung zur Ausgabe 1917 (Biografie, Gutachten 1541, Rezeption bei Grotius), https://constitution.org/2-Authors/victoria/victoria.txt
- Allemann, Daniel S.: Re-reading Vitoria, in: Rechtsgeschichte – Legal History (Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie), https://rg.lhlt.mpg.de/index.php/rg/article/download/371/2901?inline=1
- Empire and the Right to Preach the Gospel in the School of Salamanca, 1535–1560, in: The Historical Journal, Cambridge University Press, https://cambridge.org/core/journals/historical-journal/article/empire-and-the-right-to-preach-the-gospel-in-the-school-of-salamanca-15351560/7050976189124BB63EBAC05110F49DA5
- Routledge Encyclopedia of Philosophy: Vitoria, Francisco de (c.1486–1546), https://www.rep.routledge.com/articles/biographical/vitoria-francisco-de-c-1486-1546/v-1
- Encyclopaedia Britannica: Francisco de Vitoria, https://www.britannica.com/biography/Francisco-de-Vitoria
- Encyclopedia of Medieval Philosophy (Springer): Francisco de Vitoria, https://dx.doi.org/10.1007/978-1-4020-9729-4_175
- Springer-Kapitel zu De potestate civili (Gesetze binden den König), https://rd.springer.com/chapter/10.1007/978-3-319-62998-8_3
- Revista de Filosofía (Universidad del Zulia): Beitrag zu Vitoria und der Cátedra de Prima 1526, https://produccioncientifica.luz.edu.ve/index.php/filosofia/article/download/18005/17994
- Correspondencia inédita entre Juan Ginés de Sepúlveda y Miguel de Arcos (zum Arcos-Brief), https://ihtc.orex.es/3453.pdf
- Scott, James Brown: The Spanish Origin of International Law. Francisco de Vitoria and His Law of Nations, Clarendon Press, Oxford 1934.
- Grice-Hutchinson, Marjorie: The School of Salamanca. Readings in Spanish Monetary Theory 1544–1605, Clarendon Press, Oxford 1952.
- Rothbard, Murray N.: Economic Thought Before Adam Smith, Edward Elgar, Aldershot 1995.
- Huerta de Soto, Jesús: The Austrian School. Market Order and Entrepreneurial Creativity, Edward Elgar, Cheltenham 2008.
- Rockwell, Llewellyn H. Jr.: The True Founders of Economics: The School of Salamanca (The Freeman 1995, Mises Wire 2018), https://mises.org/mises-wire/true-founders-economics-school-salamanca
- Wikipedia (en): Francisco de Vitoria (nur Einstieg), https://en.wikipedia.org/wiki/Francisco_de_Vitoria
Beitragsbild: Francisco de Vitoria (KI-Illustration)


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