Ein staatlich festgelegter Lohnunterboden, unterhalb dessen Arbeitgeber keine Arbeitnehmer beschäftigen dürfen. Er greift direkt in die freie Preisbildung auf dem Arbeitsmarkt ein.
Siehe auch:
Preiskontrolle , Preissignal , Österreichische Schule , Spontane Ordnung
Der Mindestlohn ist ein gesetzlich vorgeschriebener Mindeststundenlohn, den Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen müssen. Er existiert in vielen Ländern entweder als einheitlicher nationaler Satz oder als branchenspezifische Regelung, die häufig durch Tarifverträge festgelegt und dann allgemeinverbindlich erklärt wird. Deutschland führte 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn ein.
Befürworter sehen im Mindestlohn ein notwendiges Korrektiv gegen ungleiche Verhandlungsmacht: Wer auf einen Job angewiesen ist, könne einem niedrigen Angebot kaum widerstehen. Aus dieser Sicht schützt der Mindestlohn vor Ausbeutung, sichert ein menschenwürdiges Einkommen und stärkt die Binnennachfrage. Ökonomen, die dem Monopson-Modell folgen, argumentieren zudem, dass ein moderater Mindestlohn die Beschäftigung sogar erhöhen kann, wenn Arbeitgeber marktbeherrschend sind.
Kritiker, insbesondere aus der Österreichischen Schule und dem klassischen Liberalismus, wenden ein, dass der Mindestlohn ein Preissignal verzerrt. Liegt er über dem markträumenden Lohn, entstehen Angebotsüberschüsse, also Arbeitslosigkeit. Besonders gering qualifizierte oder junge Arbeitnehmer, die der Staat schützen möchte, verlieren dabei als erste ihre Beschäftigungschancen. Zudem können Arbeitgeber auf Automatisierung ausweichen oder Stunden kürzen.
Aus freiheitlicher Sicht ist der Mindestlohn ein Eingriff in das freiwillige Tauschverhältnis zwischen zwei Parteien. Er beschränkt die Vertragsfreiheit und damit die Eigenverantwortung beider Seiten. Wer zu einem niedrigeren Lohn arbeiten möchte, um Berufserfahrung zu sammeln oder schlicht einen Einstieg zu finden, wird daran gehindert. Die eigentliche Ursache niedriger Löhne, nämlich geringe Produktivität, bleibt durch den Mindestlohn unberührt.
